Am heutigen zweiten Tag standen auf der Synode u.a. Fragen der Wahlordnung für Kirchenvorstände, die Frage der Bezahlung der Fahrtkosten der Geistlichen durch die Synodalkasse oder auch die Frage des Umgangs mit geschiedenen oder wiederverheirateten Geistlichen an.

Bei der Wahlordnung für Kirchenvorstände bleibt alles so wie es ist. Es gab zwar eine längere, kontroverse Debatte und verschiedene Abstimmungen über Änderungsanträge zum ursprünglichen Antrag der Rechtskommission, aber letztlich wurde auch der ursprüngliche Antrag von der Mehrheit der Synode abgelehnt.

Diskutiert wurde auch u.a. die Frage der Übertragung von Stimmen per Vollmacht bei der Wahl von Pfarrerinnen / Pfarrern. Dieser Antrag wurde nahezu einstimmig abgelehnt.

Ähnlich erging es dem Antrag, dass die Synodalkasse die Fahrtkosten für Geistliche übernehmen sollte. Dies klingt zwar zunächst gerecht, aber die Synode kam mehrheitlich zu der Überzeugung, dass es eher Vorteile für die vermögenden Gemeinden zur Folge hätte, da diese die Fahrtkosten dann nicht mehr aus dem eigenen Budget zahlen müssen, während die nicht so begüterten Gemeinden weiterhin auf Transferleistungen aus dem Bistum angewiesen wären (die aber zusammenschmelzen würden, da ja dann die gesamten Fahrtkosten von der Synodalkasse getragen würden und die begrenzten Mittel zusätzlich belastet).

Hinsichtlich des Umgangs mit der Scheidung von Geistlichen bzw. mit wiederverheirateten Geschiedenen entschied sich die Synode ohne Gegenstimme und bei nur sechs Enthaltungen dafür, dass eine Scheidung resp. eine Wiederheirat nicht automatisch zum Ausscheiden aus dem Dienst führt.

Ach ja: Und die bisher ‚Geistliche im Zivilberuf‘ genannten Geistlichen heißen auf Beschluss der Synode in Zukunft ‚Geistliche im Ehrenamt‘. Außerdem: Die Amtszeit der Kirchenvorstände bleibt bei sechs Jahren (vorgeschlagen war eine Änderung auf vier Jahre).

 

Im Gespräch auf der Synode
Im Gespräch auf der Synode
Kaffeepause
Kaffeepause
Ökumenischer Gast auf der Synode: Kirchenpräsident Dr. Volker Jung (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau)
Ökumenischer Gast auf der Synode: Kirchenpräsident Dr. Volker Jung (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau)
Protokollführung
Protokollführung
Lichtvesper am Abend in der Augustinerkirche
Lichtvesper am Abend in der Augustinerkirche

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Ein Twitterati bei einer Wortmeldung
Ein Twitterati bei einer Wortmeldung
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Ökumenischer Gast: Bischof Gerhard Ulrich (Nordkirche), Leitender Bischof der Vereinigung Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland (VELKD)