Am 2. Juli 1931 wurde in Bonn das sog. ‚Bonner Abkommen (Bonn Agreement)‚ von Vertretern der Anglikanischen Kirchengemeinschaft und der Alt-Katholischen Kirchen der Utrechter Union verabschiedet. Damit wurde die volle kirchliche Gemeinschaft (Full Communion) zwischen beiden Kirchen besiegelt.

Aus dem Protokoll der der Unionskonferenz vom 2. Juli 1931 in Bonn

Das Bonner Abkommen – The Bonn Agreement

  1. Jede Kirchengemeinschaft anerkennt die Katholizität und Selbständigkeit der andern und hält die eigene aufrecht. / Each Communion recognizes the catholicity and independence of the other and maintains its own.
  2. Jede Kirchengemeinschaft stimmt der Zulassung

    von Mitgliedern der andern zur Teilnahme an den Sakramenten zu. / Each Communion agrees to admit members of the other Communion to participate in the Sacraments.

  3. Interkommunion verlangt von keiner Kirchengemeinschaft die Übernahme aller Lehrmeinungen, sakramentalen Frömmigkeit oder liturgischen Praxis, die der anderen eigentümlich ist, sondern schließt in sich, daß jede glaubt, die andere halte alles Wesentliche des christlichen Glaubens fest. / Intercommunion does not require from either Communion the acceptance of all doctrinal opinion, sacramental devotion or liturgical practice characteristic of the other, but implies that each believes the other to hold all the essentials of the Christian faith.

83 Jahre nach Verabschiedung dieser Vereinbarung gibt es lebendige und vielfältige Beziehungen zwischen beiden Kirchen auf nationaler wie internationaler Ebene.

Anlässlich des Jubiläums feiert die alt-katholische Pfarrgemeinde Hamburg mit der anglikanischen Gemeinde am Sonntag, 6. Juli, 16.00 Uhr einen gemeinsamen Gottesdienst in der anglikanischen Kirche St. Thomas Becket am Zeughausmarkt.

Bei einem Podiumsgespräch anlässlich des 80sten Jubliläums des Bonn Agreement am 17. Juni 2011 in Bonn betonte der Bischof der Episcopal Churches in Europe (anglikanische Kirche), Bischof Pierre Whalon, wie viel die beiden Kirchenfamilien verbinde: „Wir sind beides Katholiken der ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends.“ Dies bringt auch der erste des insgesamt drei Sätze umfassenden Bonn Agreement zum Ausdruck: „Jede Kirchengemeinschaft anerkennt die Katholizität und Selbständigkeit der anderen und hält die eigene aufrecht.“ In Zeiten wortreicher ökumenischer Erklärungen sei die Bonner Erklärung mit ihren drei kurzen, aber ungemein prägnanten Sätzen und der gegenseitigen Offenheit für die Verschiedenheit des jeweils anderen Partners noch immer ein ökumenisches Vorbild.

Auch der Bischof des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, Dr. Matthias Ring, betonte damals die gemeinsame Sendung beider Kirchen: „Unser Auftrag ist es, einen modernen Katholizismus zu leben, ohne für beide Kirchen wesentliche katholische Traditionen über Bord zu werfen.“

Mit diesen katholischen Tradition vereinbar sei  nach Ansicht sowohl der Anglikaner wie der Alt-Katholiken zum Bespiel die Zulassung von Frauen zu allen geistlichen Ämtern. In beiden Kirchen gibt es Diakoninnen und Priesterinnen, in den anglikanischen Kirchen in den USA und Australien auch  Bischöfinnen.

Beide Kirchengemeinschaften sind unabhängige, nicht dem Papst unterstehende katholische Kirchen. Die ‚Mutterkirche‘ der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, die Kirche von England (Church of England), trennte sich während der Reformationszeit von der römisch-katholischen Kirche. Die alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union entstanden aus Protest gegen das 1. Vatikanische Konzil (1870/71) und die dort verkündete Unfehlbarkeit und den Jurisdiktionsprimat des Bischofs von Rom (Papst).

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