© Matthias Mueller / churchphoto.de
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In der Dezember-Ausgabe von Christen heute wird das folgende Interview des Hamburger Gemeindemitglieds, Buchautors und Bankkaufmanns Dr. Eckhard Thomes mit der alt-katholischen Finanzreferentin Pfarrerin Alexandra Caspari erscheinen, welches über die Finanzen im alt-katholischen Bistum Auskunft gibt.

Ich veröffentliche es vorab mit freundlicher Genehmigung des Interviewers, der Interviewten und des Chefredakteurs von Christen heute.

Unsere römisch-katholischen Schwester-Bistümer in Deutschland stehen durch den Fall Limburg in der Kritik. Ihnen wird ein intransparenter Umgang mit ihrem Finanzgebaren vorgeworfen. Wie sieht es in unserem Bistum aus? Ich habe dazu Pfarrerin Alexandra Caspari befragt. Sie ist die Finanzreferentin des Bistums und gleichzeitig Vorsitzende der von der Synode gewählten Finanzkommission.

Thomes: Die Gemeinde Augsburg hat eine nagelneue, moderne Kirche gebaut. Was hat dieser Bau gekostet und sind die Kosten in dem budgetierten Rahmen geblieben?

Caspari: Der Bau hat mit allen Baunebenkosten 2,3 Millionen Euro gekostet. Dank einer guten Kostenkontrolle und Verhandlungsgeschick konnten wir den Kostenrahmen einhalten!

Thomes: Gehören die Alt-Katholischen Kirchen, Gebäude und Grundstücke dem Bistum als Körperschaft des Öffentlichen Rechts oder den Gemeinden?

Caspari: Die Kirchen und die dazugehörigen Gebäude wie Pfarrhäuser oder auch Gemeindehäuser gehören den Gemeinden. Einige Gemeinden besitzen darüber hinaus auch noch Miet- beziehungsweise Gewerbeobjekte.

Thomes: Auf römisch-katholischer Seite gibt es innerhalb des Bistums verschiedene öffentlich-rechtliche Einheiten wie den Bischöflichen Stuhl, das Domkapitel und das Bistum, die alle über einen eigenen Vermögenshaushalt verfügen. Gibt es diese Einheiten auch im Bistum der Alt-Katholiken oder gibt es andere „Töpfe“?

Caspari: Auf der Ebene des Bistums gibt es seit der letzten Finanzreform im Jahre 2008 die Synodalkasse. Sie ist eine zentrale Kasse unserer Kirche und speist sich aus den Kirchensteuereinnahmen und den Staatszuschüssen. Aus der Synodalkasse werden die Gehälter aller hauptamtlichen Geistlichen bezahlt. Darüber hinaus können Gemeinden Anträge für die Bauerhaltung ihrer Gebäude, für Investitionen wie zum Beispiel Kirchenbauten und für den Ausgleich eines defizitären Gemeindehaushaltes stellen. Wenn es die Kassenlage zulässt, werden aus der Rücklage der Synodalkasse auch Kredite an Gemeinden gewährt.

Daneben existiert der bischöfliche Haushalt. Hieraus werden das Gehalt des Bischofs, der Angestellten des Ordinariats, die Pension einer Bischofswitwe sowie etwaige Sachaufwendungen bezahlt. Der bischöfliche Haushalt wird durch einen sogenannten Bedürfniszuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen und mit einem Betrag aus der Synodalkasse bestückt.

Daneben hat noch jedes Land eine eigene Finanzstruktur, da die Kirchensteuer Ländersache ist. Auch wenn die Kirchensteuer in die Synodalkasse fließt, müssen die Gebietskörperschaften auf Länderebene die entsprechenden gesetzlichen Regelungen schaffen. Damit die Landessynodalräte die Kosten zum Beispiel der Dekanate begleichen können, wird den Landessynodalkassen jährlich ein Sockelbetrag aus der Synodalkasse angewiesen.

Thomes: Wenn Sie von Rechenschaftspflicht des Alt-Katholischen Bistums gegenüber der Synodalvertretung sprechen: Welche Einheiten (Töpfe) umfasst die Jahresrechnung?

Caspari: Die Jahresrechnung der Synodalkasse muss jeder ordentlichen Synode vorgelegt und von dieser angenommen werden. Jedes Jahr muss die Finanzkommission der Synodalkasse Rechenschaft ablegen. Der bischöfliche Haushalt wird ebenfalls jeder ordentlichen Synode vorgelegt.

Thomes: Der Fall Limburg macht deutlich, dass auch das Aufsichtssystem nicht funktioniert hat. Auf römisch-katholischer Seite ist das der Vermögensverwaltungsrat, der vom jeweiligen Bischof bestimmt wird und dessen Vorsitz der Generalvikar hat. Gleichzeitig ist der Generalvikar aber auch der Bilanzierende (Ökonom), das heißt, er prüft sich selbst. Wie ist das im Bistum der Alt-Katholiken, wer prüft das Finanzgebaren?

Caspari: Die Mitglieder der Finanzkommission werden von der Synode gewählt. Die Finanzkommission gewährt selbstständig Gelder aus dem Unterstützungsfonds, während bei Anträgen an den Bauerhaltungsfonds und den Investitionsfonds die Synodalvertretung zustimmen muss. Das Gleiche gilt für die Gewährung von Krediten aus den Geldern der Synodalkasse. Die Synodalkasse wird jedes Jahr von durch die Synode gewählten Prüfern geprüft. Außerdem müssen die Jahresabschlüsse der Bistumssynode vorgelegt und von dieser genehmigt werden.

Thomes: Was für ein Bilanzierungssystem wendet das Alt-Katholische Bistum an, die Kameralistik, die nur Zahlungsflüsse einer Periode abbildet, oder ein kaufmännisches System mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder vielleicht eine Mischform?

Caspari: Im vergangenen Jahr haben wir, um eine bessere Transparenz zu erreichen, die Buchhaltung der Synodalkasse von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung umgestellt.

Thomes: Sind alle Gemeinden des Bistums verpflichtet, Bücher zu führen und gegenüber der Gemeindeversammlung Rechenschaft abzulegen?

Caspari: Ja. Jede errichtete Pfarrgemeinde muss eine Jahresrechnung und einen Haushaltsplan erstellen. Darüber hinaus werden von der Gemeindeversammlung Kassenprüfer gewählt. Die geprüften und durch die Gemeindeversammlung genehmigten Jahresrechnungen und Haushaltpläne müssen zudem dem Bistum und der Finanzkommission vorgelegt werden. Momentan ist es so, dass die Vorsitzende der Finanzkommission die Jahresrechnungen auf Plausibilität und Einhaltung der Form prüft. Es wird aber darüber diskutiert, ob die Jahresrechnungen auch von den Landessynodalräten geprüft werden könnten, wie es in Bayern schon lange üblich ist. Bei Auffälligkeiten kann die Finanzkommission jede Kasse des Bistums prüfen.

Thomes: Die Finanzkommission (Finko) hat einen Kontenplan und einen Musterjahresbericht für alle Gemeinden entwickelt. Ist das eine Empfehlung an die Gemeinden oder ein Muss, und bilanziert das Bistum selbst nach dem gleichen Konzept?

Caspari: Der einheitliche Kontenrahmen und die Form der Jahresrechnung sind ab dem Haushaltsjahr 2013 Pflicht. Dies dient insbesondere der besseren Vergleichbarkeit der einzelnen Rechnungen und ist eine Mischform zwischen Kameralistik und doppelter Buchführung. Die Synodalkasse selbst wendet das kaufmännische System der doppelten Buchführung an.

Thomes: Das katholische Bistum Hildesheim gilt als Vorreiter einer transparenten Rechnungslegung unter den deutschen Diözesen, und es veröffentlicht jährlich einen Geschäftsbericht mit Stempel eines Wirtschaftsprüfers auf ihrer Homepage. Auf der Homepage des Bistums der Alt-Katholiken ist keine Jahresrechnung zu finden. Sind die Jahresrechnungen des Bistums und die Prüfungsergebnisse der Synodalvertretung geheim?

Caspari: Nein, sie werden ja jeder ordentlichen Bistumssynode vorgelegt und damit auch öffentlich gemacht. Über eine Veröffentlichung auf der Homepage – zum Beispiel im Rahmen der Veröffentlichung des Synodenprotokolls – könnte sicher diskutiert werden.

Thomes: Zahlen alle einkommensteuerpflichtigen Mitglieder des Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland Kirchensteuer?

Caspari: Nein. In den östlichen Bundesländern gibt es Gebiete, die nicht zum ehemaligen Preußen gehören und somit nicht das Recht haben, alt-katholische Kirchensteuer einzuziehen.

Thomes: Wer in der Römisch-Katholischen Kirche keine Kirchensteuer zahlen möchte, muss austreten und wird exkommuniziert, das heißt vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Wie sind die Regelungen im Bistum der Alt-Katholiken?

Caspari: Wer aus der Alt-Katholischen Kirche austritt, zahlt keine Kirchensteuer mehr und verliert seine synodalen Rechte als Mitglied. Er darf zum Beispiel nicht mehr bei einer Gemeindeversammlung abstimmen. Die Teilnahme an der Eucharistiefeier und damit der Empfang der Kommunion sind davon nicht betroffen. Kirchenrechtlich kennen wir keine Strafe der Exkommunikation.

Thomes: Können Sie bitte den Leserinnen und Lesern zum Abschluss noch die drei bedeutendsten Einnahme- und Ausgabenarten des Bistums des Jahres 2012 nennen?

Caspari: Die bedeutendsten Einnahmen im Jahr 2012 waren die Kirchensteuereinnahmen (3.728.072,58 Euro), die Staatszuschüsse (605.233,00 Euro) und die durch die Finanzreform und Einführung der Synodalkasse noch an diese zu überführenden Rücklagen der Landesverbände (237.000,00 Euro).
Neben den Personalkosten (2.974.707,86 Euro) waren die Zahlungen an die Gemeinden aus dem Unterstützungsfonds (117.374,00 Euro) und aus dem Bauerhaltungsfonds (104.760,00 Euro) die größten Ausgaben.

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft

Die Fragen stellte

Eckhard Thomes

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