
Im Vorfeld des Papstbesuches in Deutschland hat die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, die Hoffnung geäußert, dass der Vatikan die Kirchen der Reformation auch als Kirchen ansehen würde, „und sie nicht nur als kirchliche Gemeinschaften zu bezeichnen, wie dies seit dem Jahr 2000 leider formuliert wird.“
Bedauerlicherweise ist zu erwarten, dass diese Hoffnung enttäuscht werden wird. Denn für die römisch-katholische Lehre ist der Begriff ‚Kirche‘ eng mit der Frage des römisch-katholischen Verständnisses der so genannten ‚Apostolischen Sukzession‘, und damit mit der Frage des Amtes, verknüpft. Unter dieser ‚Apostolischen Sukzession‘ wird die ununterbrochene rechtmäßige Nachfolge der Apostel verstanden, die von den Aposteln durch die Bischöfe bis heute fortgeführt wird. Diese Nachfolge wird durch die gültig gespendete Bischofsweihe übertragen, die nur Männern gespendet werden kann – sozusagen als ununterbrochene Linie der Handauflegungen von der Urkirche bis heute.
Christliche Gemeinschaften, welche sich aus römisch-katholischer Sicht nicht in der ‚Apostolischen Sukzession‘ befinden – und zu diesen zählen alle evangelischen Kirchen – werden daher von römisch-katholischer Seite nicht als ‚Kirchen‘ betrachtet, da sich deren Geistliche nicht in der ‚Apostolischen Sukzession‘ befinden.
Die alt-katholische Kirche hat hier eine etwas andere Auffassung: Sie hält zwar am so genannten dreigliedrigen kirchlichen Amt (Diakon/in – Presbyter/in – Bischof/Bischöfin) fest, „wie es sich in der Alten Kirche im Verlauf des 2. Jahrhunderts herausgebildet und bis zur Zeit der Reformation mit einer gewissen Konsistenz so gut wie überall durchgesetzt hat.“ Aber sie erkennt auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der Theologie, dass sich die Urkirche in einer gewissen Vielfalt der Ämter entwickelt hat, die erst im Laufe des 2. Jahrhunderts in die heute in den katholischen Kirchen übliche Tradition eingemündet ist. Relativ gesichert ist daher nicht die Weitergabe ‚von Bischof zu Bischof‘, sondern lediglich die Tatsache, dass seit den Tagen der Apostel die Beauftragungen und Ordinationen durch die Auflegung der Hände und die Bitte um den heiligen Geist weitergegeben werden. „Dass die Ordinationsvollmacht seit vielen Jahrhunderten – nicht nur in der römisch-katholischen Kirche, sondern auch bei uns, bei den alten Kirchen des Ostens, in den anglikanischen und in manchen lutherischen Kirchen – eindeutig an das Bischofsamt gebunden ist, ist keine Einengung, sondern zeigt den Willen zu einem hohen Maß an Einheit und Verbindlichkeit innerhalb der Ortskirchen und für die Gesamtkirche.„