Ende des Monats wird vom 30. September bis 03. Oktober 2010 die 57. Ordentliche Bistums-Synode des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken tagen. Es ist die erste Bistums-Synode mit Dr. Matthias Ring als unserem neuen Bischof.
Auf dieser Synode wird u.a. die Synodalvertretung neu gewählt, welche in der Zeit zwischen zwei Synoden die Synode „vertritt“ und gemeinsam mit dem Bischof das Bistum leitet. Sie besteht, genau wie die Synode, zu zwei Drittel aus Laien und zu einem Drittel aus Geistlichen.
Außerdem wird sich die Synode mit den Ergebnissen der Dialogkommissionen mit der römisch-katholischen Kirche (vgl. „Auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft mit Rom ohne die Vielfalt zu verlieren?„) und mit der evangelischen Kirche (vgl. „Evangelisch und Alt-Katholisch auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft„) auseinandersetzen.
Bischof Matthias schlägt bezüglich des Dialogpapieres mit der römisch-katholischen Kirche folgenden Beschluss vor: „Die Synode begrüßt das römisch-katholische/alt-katholische Dialogpapier „Kirche und Kirchengemeinschaft“ und schließt sich der Stellungnahme der diesjährigen Gesamtpastoralkonferenz zu diesem Dokument an.“ (zum Beschluss der Gesamtpastoralkonferenz siehe: „Kirchengemeinschaft mit römisch-katholischer Kirche derzeit unrealistisch„). In Blick auf das Ergebnis des Dialogs mit der Evangelischen Kirche schlägt der Bischof vor,
- die Ergebnisse zum einen zu begrüßen,
- das Ergebnis innerkirchlich breit zu diskutieren und die Synodalvertretung zu bitten vor dem Hintergrund dieser Diskussion für die nächste Synode eine ausführliche Stellungnahme auszuarbeiten,
- den Bischof zu beauftragen, die Internationale Alt-Katholische Bischofskonferenz (IBK) über das Papier zu informieren und eine erste Stellungnahme von dieser zu erbitten,
- und eine Fortführung des Dialogs anzustreben.
Daneben stehen noch zahlreiche Anträge aus den Gemeinden des Bistums zur Debatte. Thematisiert wird in mehreren Anträgen, dass der Abstand zwischen zwei ordentlichen Synoden von bislang drei auf zwei Jahre verkürzt wird. Außerdem sollen die Synodalen für einen längeren Zeitraum, und damit für mehrere Synoden gewählt werden.
Mit Antrag 33, der von der Synodalvertretung eingebracht wird, soll nun eine geschlechtergerechte Sprache in unsere Kirchlichen Ordnungen und Satzungen Einzug halten. Selbstverständlich wird dann in Zukunft z.B. von „Bischöfin oder Bischof“ die Rede sein, und nicht mehr nur die männliche Form genutzt werden.
Einen sozialpolitisch wichtigen Antrag (Antrag 05) bringt die Gemeinde Coburg ein: Das gesamte Bistum wird aufgefordert, ab sofort auf jegliche Beschäftigungsgelegenheiten nach SGB II zu verzichten, da solche so genannten 1-Euro-Jobs für die zwangsverpflichteten betroffenen Beschäftigten entwürdigend seien. „Solche Arbeitsgelegenheiten vernichten generell ordentliche Arbeitsplätze und führen zu einer weiteren Verarmung der Gesellschaft“, so die Gemeinde Coburg in der Begründung des Antrags.
Die Anträge wurden in der Vorbereitung übersichtlich aufgeteilt in die Themenblöcke
- I. Antrag zum Thema „Wahlordnung“
- II. Anträge zum Thema „Bischofswahl“
- III. Anträge zum Thema „Finanzen“
- IV. Anträge zu den Themen „Synode, Synodale und Synodalvertretung“
- V. Anträge zum Thema „Vikare“
- VI. Anträge zum Thema „Geschlechtergerechte Sprache“
- VII. Anträge zur „Synodal- und Gemeindeordnung (SGO)“
- VIII. Anträge zum Thema „Rechtskommission“
- IX. Anträge zu „Sonstigen“ Themen
- X. Anträge zum Thema „Ökumene“
Die Anträge stehen für alle Interessierten unter dem Link „Anträge an die 57. Ordentliche Bistumssynode“ als pdf auf der Bistumsseite zum Download bereit.