Bereits im Mai dieses Jahres wurde ein Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission fertig gestellt, der nun unter dem Titel „Kirche und Kirchengemeinschaft“ im Bonifatius-Verlag erschienen ist. Mit dem Text wird der Versuch unternommen, gemeinsam eine „Basis für die Heilung der Trennung zu suchen“, ohne dass die angestrebte Kirchengemeinschaft auf eine „Rückkehr-Ökumene“ hinauslaufe.
Ein neues Kapitel in der Ökumene!?
Wenn dieser Text von beiden Kirchen tatsächlich rezipiert werden sollte, würde damit ein vollkommen neues Kapitel im Verhältnis zwischen Römisch-Katholischer Kirche und den Alt-Katholischen Kirchen der Utrechter Union aufgeschlagen, welches zu einer Kirchengemeinschaft der beiden Konfessionen führen könnte, ohne dass deswegen die vorhandenen Unterschiede verloren gehen: Eine Einheit in der Vielfalt. – Ich bin ehrlich gesagt überaus positiv überrascht.
Der Text beginnt zunächst mal damit, dass festgehalten wird, was den beiden Konfessionen gemeinsam ist: Es wird deutlich gemacht, dass nach gemeinsamem Verständnis die Kirche „begründet und verankert [ist] im ganzen vom Heiligen Geist getragenen Christusgeschehen“, dass sie als „die vom dreieinigen Gott ins Leben gerufene Gemeinschaft der Gläubigen“ verstanden wird, und dass Altes und Neues Testament als gemeinsames „Ursprungszeugnis“ betrachtet werden. Darüber hinaus wird festgehalten, dass beide Konfessionen ein nahezu identisches Verständnis der sieben Sakramente besitzen. Auch in den Grundvollzügen der Kirche (Zeugnis / Martyria; Gottesdienst / leitourgia; Dienst / diakonia) sowie in der episkopalen / bischöflichen und ortskirchlichen Struktur der Kirche besteht Konsens.
Die Stellung und Rolle des Papstes
Allerdings wird hier auch bereits die unterschiedliche Interpretation dieser Struktur deutlich. Denn während die römisch-katholische Seite die Überzeugung vertritt, dass „die universale Kirche in der sichtbaren Kirche (…) verwirklicht [ist], die vom Papst als ihrem Hirten und als Haupt des Bischofskollegiums geleitet wird“, bleibt eine solche „Perspektive und Begrifflichkeit … der altkatholischen Tradition fremd.“
Diese am Ende des Kapitels 3 auftauchende Differenz im Verständnis wird in den Kapiteln 4 und 5 noch deutlicher, in denen es um die Frage der Einheit der Kirche geht, ihr Bleiben in der Wahrheit und die Aufgabe, die dem Papst darin zukommen würde. Einigkeit besteht darin, dass im ortskirchlichen Kontext diese Aufgabe der Wahrung von Einheit und Bleiben in der Wahrheit dem jeweiligen (Orts-) Bischof in Verbindung mit dem Presbyterkollegium / der Priesterschaft, dem Diakonat und dem Glaubenszeugnis aller Getauften zukommt. Überörtlich sei es dann „die Aufgabe eines Bischofs, dafür zu sorgen, dass die vielen Bischöfe in einem synodalen Prozess die ihnen zugedachte Verantwortung wahrnehmen“ (dies wären im Alt-Katholischen Kontext derzeit der Erzbischof von Utrecht und die Internationale Bischofskonferenz (IBK)). Wenn man diese Aufgabe für die universale Dimension betrachte, komme „dieser Primat dem Papst zu.“
Soweit besteht, wenn ich das recht verstanden habe, in der Dialogkommission Konsens.
Bei der Interpretation dieser Aussage – also der genauen Definition, was „Primat“ heißt – werden allerdings die weiterhin bestehenden Differenzen sehr deutlich, die 1870 ff. zur Entstehung der Alt-Katholischen Kirchen führten: So sei festzuhalten, dass dieser „Primat sich im Rahmen einer Synodalität und Kollegialität der Ortskirchen und ihrer Bischöfe“ bewegen müsse (primus inter pares / Erster unter Gleichen). Dies bedeute, dass der Papst in dieser Funktion „zunächst ein personales Zeichen der universalen Einheit der Ortskirchen ist“, und „dass er in Situationen, wo die Gemeinschaft der Ortskirchen vor Entscheidungen gestellt ist, die ihre Einheit und das Bleiben in der Wahrheit gefährden, mit die Ortskirchen verpflichtenden Initiativen vorangeht und gemeinsame Entscheidungsfindungen koordiniert“. – Nach alt-katholischer Ansicht sei damit allerdings keine Jurisdiktion verbunden, auf Grund derer es dem Papst möglich wäre, ohne entsprechende Aufforderung direkt in die Ortskirchen einzugreifen oder gar die Entscheidungen alleine zu treffen. Für die römisch-katholische Seite ist dagegen „der Jurisdiktions- und Lehrprimat integraler und seinem Wesen nach, nicht aber in allen seinen konkreten Ausformungen, unaufgebbarer Bestandteil des Petrusdienstes.“
Allerdings wird von Alt-Katholischer Seite zugestanden: Wenn der Papst dabei in die „Communio-Struktur“ der Kirche eingebettet bleibe, der Primat also „synodal situiert“ ausgeübt werde, müssten die Lehren des Ersten Vatikanischen Konzils „nicht mehr das Gewicht einer kirchentrennenden Differenz wie früher haben“.
Das Thema Frauenordination
Der Text zeigt allerdings auch sehr nüchtern, dass es natürlich eine weitere Differenz gibt, die nicht ohne weiteres überwunden werden kann: Die in den meisten Alt-Katholischen Kirchen praktizierte Weihe von Frauen in den priesterlichen Dienst. Sie ist für die Römisch-Katholische Seite nicht nachvollziehbar. Begründet wird dies damit, dass Jesus selber keine Frau „in den kirchenkonstituierenden Zwölferkreis“ der Apostel berufen habe, und dass auch die Zeichenhaftigkeit Christi „als Haupt und Bräutigam der Kirche und der Kirche als seinem Leib und seiner Braut“ eine „männliche Repräsentanz Christi im ordinierten Amt erforderlich“ mache. Daher halte die Römisch-Katholische Seite an der Haltung fest, dass „nur ein getaufter Mann die Priesterweihe gültig empfangen könne“ (so das Römisch-Katholische Kirchenrecht, Canon 1024).
Dagegen vertritt die Alt-Katholische Seite die Ansicht, dass die bisherige „Nichtordination von Frauen in erster Linie als Folge der patriarchalen und androzentrischen Kultur der alten Welt zu sehen“ sei, und dass sich in der Wahl der Zwölf und ihrer Sendung zum Volk Israel nicht zwingend der implizite Wille Jesu dahingehend kund tue, „dass das kirchliche Amt in veränderten kulturellen und heilsgeschichtlichen Kontexten Männern vorbehalten bleiben müsse.“ Auch die metaphorische Bezeichnung Jesu als Bräutigam und die Männlichkeit des gottmenschlichen Erlösers Jesus Christus seien für die Alt-Katholische Seite keine Begründung, welche Frauen vom priesterlichen Dienst ausschließen müsste. Vielmehr seien die Alt-Katholischen Kirchen der Überzeugung, dass sie es „dem Evangelium und der Weitergabe des Glaubens schuldig“ seien, den Schritt zur Frauenordination zu gehen.
Die Römisch-Katholische Seite hält auf Grund dieser Differenz daher fest: „Aus diesem Grund müsste bei der Vereinbarung über eine ‚communicatio in sacris‘ die Spendung derjenigen Sakramente an römisch-katholische Gläubige durch Priesterinnen der Altkatholischen Kirche ausgeschlossen sein, deren Spendung nach römisch-katholischem Verständnis dem ordinierten Mann vorbehalten ist.“
Alt-Katholische Vorstellungen zur Gestalt einer möglichen Kirchengemeinschaft
Auf den letzten Seiten des Textes werden in Kapitel 6.4 die Alt-Katholischen Vorstellungen zur Gestalt einer möglichen Kirchengemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche kurz in einigen Punkten festgehalten:
- die alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union existieren auch bei einer Kirchengemeinschaft weiterhin mit ihre eigenen liturgisch-kanonischen Strukturen und den ökumenischen Verpflichtungen, die sie mit anderen Kirchen eingegangen ist (z.B. die Kirchengemeinschaft mit den Anglikanischen Kirchen);
- der jeweilige Papst würde im Gedächtnis der Eucharistiefeier in den Alt-Katholischen Kirchen genannt werden (genauso wie jetzt bereits z.B. der Erzbischof von Canterbury);
- die Wahl der Alt-Katholischen Bischöfe würde dem Papst angezeigt und von diesem Willkommen geheißen;
- Stellungnahmen und Entscheidungen der Alt-Katholischen Bischofskonferenz (IBK) würden dem Papst angezeigt;
- der Papst kann bei Stellungnahmen und Entscheidungen der IBK oder einzelner Alt-Katholischer Kirchen in notwendigen Fällen darauf hinweisen, dass diese die kirchliche Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe verletzen;
- bei Konflikten zwischen Kirchen der Utrechter Union kann an den Papst appelliert werden, damit dieser einen Prozess der Neubeurteilung einer umstrittenen Sache anregen kann;
- die Kirchen und Bischöfe der Utrechter Union sind nicht der Jurisdiktion des Papstes unterstellt.
Ich bin schon jetzt gespannt, welche Auseinandersetzungen sich nun an dieses Papier anschließen werden. Es wird sicherlich über den einen oder anderen Punkt sowohl auf Alt-Katholischer Seite als auch auf Römisch-Katholischer Seite noch intensive Diskussionen geben und geben müssen. Ich vermute, dass ein möglicher Rezeptions-Prozess wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Fotograf: kotofoto – Quelle: http://www.flickr.de