Nun hat sie also ihren Abschluss gefunden: Die 14te Lambeth-Konferenz der Anglikanischen Weltkirche in Canterbury. Und, Gott sei’s gedankt: Es ist nicht zur befürchteten Spaltung gekommen, die zu Beginn der Konferenz noch wegen der Frauenordination und vor allem wegen der Frage des Umgangs mit homosexuellen Geistlichen und der Segnung homosexueller Partnerschaften am Horizont stand.
Zum Abschluss gekommen sind die Diskussionen und Spannungen damit allerdings nicht. Bischof Charles Jenkins von der US-Diözese Louisiana formulierte es so: „Am besten, wir alle behalten unsere Wanderstiefel noch an!“ – Für Christinnen und Christen, die sich auf dem Weg der Nachfolge befinden, und ergo immer auf dem Weg, m.E. nicht das schlechteste Motto.
Jetzt soll ein so genannter „Covenant“ – ein Grundlagenvertrag – ausgearbeitet werden, auf den sich alle 38 Mitgliedskirchen der Anglikanischen Gemeinschaft einigen. Darin wird wohl auch geregelt werden, wo die Kirchen Einigkeit haben müssen, und in welchen Bereichen sie als Ortskirche auch anders entscheiden können, als andere Mitgliedskirchen. Der Grundsatz des Kirchenvaters Augustinus von Hippo (354-430) könnte diesem Covenant hier eigentlich als Präambel vorangestellt werden: „Im Notwendigen Einheit. Im Zweifel die Freiheit. In allem die Liebe.“ – Für’s erste gelten allerdings jetzt einige (unverbindliche) Moratorien, an die sich alle Gliedkirchen halten sollen (vgl. „Anglikanische Glaubenskongregation & Moratorien als Lösung?„).
Erfreulicherweise scheint auch der in einem Gastbeitrag der britschen Times ausgeführte Vorschlag des Ugandischen Erzbischofs Henry Luke Orombi (der die Konferenz zusammen mit weiteren rund 200 konservativ-traditionalistischen Bischöfen boykottiert hatte – vgl. dazu auch: „Droht Spaltung bei den Anglikanern?„) gar nicht erst auf den Tisch gekommen zu sein, der es als Relikt des Kolonialismus kritisierte, dass das Ehrenoberhaupt der Anglikanischen Kirche von der Königin von England ernannt werde; für eine Neugestaltung der inneranglikanischen Struktur verwies er dabei auf die Struktur in der römisch-katholischen Kirche, in der ja sogar der Papst von den Kardinälen gewählt würde – das klang schon fast so, als wolle er in Richtung Klerikalisierung marschieren und so eine Art Anglikanischen Papst einführen, gewählt von der Bischofs-Versammlung der Anglikanischen Weltgemeinschaft.
Die anglikanische Kirche hat eine prinzipiell bischöflich-synodale Struktur. Und das ist auch gut so. Wenn man überhaupt etwas an der Ernennung des Erzbischofs von Canterbury ändern sollte – worüber ja durchaus nachzudenken wäre – dann sollte es vielleicht in Richtung einer stärkeren synodalen Einbindung der Kirche von England in die Wahl gehen. Da der Erzbischof von Canterbury lediglich ein „Primus inter pares“ (erster unter gleichen) ist, und nicht die Machtvollkommenheit eines römischen Papstes besitzt, ist m.E. eine Wahl durch die gesamten anglikanische Weltgemeinschaft, und erst recht durch den exklusiven Kreis der Bischöfinnen und Bischöfe, nicht notwendig.
Aber ich habe wenig Sorge, dass die Wanderung der Anglikanischen Kirchen in eine hierarchische Klerikalisierung führt, sondern vertraue fest darauf, dass sie am bischöflich-synodalen Prinzip festhalten.
Foto: scottgunn – Quelle: http://www.flickr.de