Die Anhörung zum Polizeiaufgabengesetz Thüringens am letzten Freitag wäre lt. Bericht in der Thüringer Allgemeinen Zeitung anscheinend beinahe gekippt, weil das Thüringer Innenministerium eine 40seitige Zuarbeit auf knapp 30 Fragen der SPD-Fraktion zu der geplanten Novelle erst am Tag vor der Anhörung übergeben hatte – was natürlich reichlich knapp gewesen ist.
Als konsequentester Verteidiger des Beichtgeheimnisses trat lt. TA dabei der Vertreter der römisch-katholischen Kirche, Winfried Weinrich, auf. Er machte deutlich, dass für die römisch-katholische Kirche das Beichtgeheimnis „absolut“ ist, Polizei und Verfassungsschutz also auf gar keinen Fall erlaubt werden könne, ein Gespräch zwischen Gläubigen und Priestern abzuhören.
Der Bericht in der TA: Polizei und Beichtstuhl